Über Bund Deutscher Frauenvereine (BDF)

Der Bund Deutscher Frauenvereine (BDF) fasste zwischen 1894 und 1933 Frauenaktivitäten mit unterschiedlichen Zielsetzungen zusammen. Seine Mitglieder waren ,radikal‛ oder ,gemäßigt‛ frauenbewegt, anderen lag Emanzipation eher fern. Wie konnte ein derart heterogenes Bündnis durch zwei politische Systembrüche hinweg ein gemeinsames Programm verfolgen und bis auf zeitweise über eine Million Mitglieder anwachsen?

Unter dem Vorsitz der Leipziger Schulvorsteherin Auguste Schmidt versammelten sich am 28. März 1894 Vertreterinnen von 34 Frauenvereinen im Berliner Lettehaus, um die Gründung einer Organisation zu beschließen, die unterschiedliche Frauenaktivitäten im Deutschen Reich unter ihrem Dach vereinen sollte. Es waren vor allem zwei Typen von Organisationen vertreten: die wenigen überregionalen Frauenbewegungsvereine mit ihren jeweiligen Ortsgruppen sowie kleinere, meist lokale Zusammenschlüsse für gemeinnützige Zwecke wie der Verein zur Unterstützung armer Wöchnerinnen oder der Verein zur Erziehung minorenner Mädchen.1

Vorbild für dieses Bündnis war der seit 1891 bestehende Nationale Frauenrat der USA. Der analoge Dachverband für das Deutsche Reich sollte die deutsche Frauenbewegung zu „geschlossenem Vorgehen“2 zusammenführen, insofern sie regional, fachlich und auch ideologisch zersplittert war, und gemeinnützige Frauenaktivitäten in die Frauenbewegung einbeziehen.

Gründung und Ziele des BDF, Auszüge aus: Der Bund Deutscher Frauenvereine

Frauenrechte und Frauenarbeit

Die Gründungsversammlung legte als erste Arbeitsgebiete des BDF die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die Bekämpfung der Prostitution und den Arbeiterinnenschutz fest.3 Fachkommissionen erarbeiteten Positionen und bereiteten Aktionen vor.
Die Rechtskommission ging gegen die damals geplante Neuregelung des Familienrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, in der Frauen von ihren Ehemännern auch bei der Kindererziehung noch stärker bevormundet werden sollten. Mit Massendemonstrationen und 100.000 Unterschriften unter drei Petitionen an den Deutschen Reichstag entfesselten die BDF-Frauen 1896 einen ‚Frauenlandsturm‛, über den die Presse ausführlich, wenn auch häufig spöttisch berichtete.4 Nach ausgebliebenem Erfolg verlagerte sich das Engagement auf die Verbreitung sogenannter Rechsschutzstellen zur Beratung und Stärkung des Rechtsbewusstseins der Frauen.

Eingabe des Bundes Deutscher Frauenvereine betreff des Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten

Mithilfe seiner Kommission zur Hebung der Sittlichkeit machte der BDF die Prostitution zum Politikum. Die Kommission forderte die Einstellung von ‚Polizeimatronen‛ zum Schutz und zur ‚Besserung‛ der Prostituierten und provozierte durch öffentliches Sprechen über Geschlechtskrankheiten und doppelte Sexualmoral. Ab der Jahrhundertwende setzte sich im BDF eine liberalere, abolitionistische Haltung durch: Im Vordergrund stand die Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten und der staatlichen Reglementierung der Prostitution, statt deren Verbot und die Bestrafung der Prostituierten zu fordern.
Die Kommission für weibliche Gewerbeinspektion setzte sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Frauen ein. Es gelang ihr, Gewerbe- bzw. Fabrikinspektorinnen zur Kontrolle von Fabrik- und Heimarbeit im Interesse der Arbeiterinnen einzuführen. Mit entsprechenden Ausbildungskursen schuf der BDF zugleich einen neuen Frauenberuf für seine eigene Klientel.5 Der Kommission für Arbeiterinnenschutz, wie sie seit 1898 hieß, stellte er im selben Jahr eine Kommission zur Förderung der praktischen Erwerbstätigkeit und wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Frau zur Seite, die sich erfolgreich entwickelte.

Ihre Auskunftsstelle für Fraueninteressen sammelte berufskundliches Material und leistete umfangreiche Berufsberatung. Daraus ging 1916 das sogenannte Frauenberufsamt hervor, das die Beratung wissenschaftlich fundierte und professionalisierte. Es wurde zum Vorbild für den zentralen Arbeitsnachweis des Deutschen Reichs nach dem Ersten Weltkrieg6 und war für Gertrud Bäumer „mit der wertvollste Teil der Bundesarbeit“7 .

Radikale und Gemäßigte

Frauen durften sich in den meisten deutschen Bundesländern bis zur Verabschiedung eines einheitlichen Reichsvereinsgesetzes im Jahr 1908 nicht politisch betätigen und keinem politischen Verein angehören. Um kein Verbot des BDF zu riskieren, waren deshalb zu seiner Gründung die Arbeiterinnenvereine nicht eingeladen worden. Denn diese hatten sich unter der Führung von Clara Zetkin in einer politischen Partei organisiert, der SPD. Der radikale Flügel, so die Selbstbezeichnung, repräsentiert von Minna Cauer und Anita Augspurg, kritisierte die Wortführerinnen der gemäßigten Mehrheit Auguste Schmidt und Helene Lange immer wieder für diese Entscheidung.

Diese Kontroverse birgt eher einen Schlüssel zum Verständnis der unterschiedlichen Politikverständnisse im BDF um 1900 als die Haltung seiner Protagonistinnen zum Frauenwahlrecht: Die Gemäßigten, so auch hier die Selbstbezeichnung, beschränkten sich wegen des offiziellen Politikverbots scheinbar auf gemeinnützige Ziele; aber unter dem Dach des Frauenbundes bezogen sie zugleich die Massen der gemeinnützig tätigen Frauen in die Frauenbewegung ein. Umgekehrt erweiterten sie selbst ihr Verständnis von Politik: Die Trennung zwischen Öffentlich-Politischem und Gesellschaftlich-Privatem wurde in beide Richtungen aufgebrochen.

Demgegenüber waren die oppositionellen Frauen im BDF vor allem deshalb radikal, weil sie die – fortschrittliche – Politik aus der Verstrickung mit der – repressiven – Gesellschaft lösen wollten. Die Frauenbewegung sollte sich, um politisch zu werden, aus den Fesseln der traditionellen gemeinnützigen Frauenvereine befreien und ihre Aktivitäten auf den Staat beziehen. Das konnte damals nur bedeuten, sich auf die Durchsetzung der politischen Gleichberechtigung zu konzentrieren.

Als Prototyp dafür kann der 1902 in Hamburg von Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann gegründete Deutsche Verein für Frauenstimmrecht gelten. Augspurg, die 1898 die Streichung des Wortes ‚gemeinnützig‛ aus der BDF-Satzung forderte, ordnete das „alte Vereinsprinzip“ einem „System der Bevormundung“ zu8 und setzte ihm das „organisierte Zusammenwirken“ mithilfe „eines fest gefügten Räderwerks ineinander greifender Funktionen“9 entgegen. Dieses vom technischen Fortschritt faszinierte Plädoyer markierte den Beginn einer mehrjährigen Debatte über eine Neuorganisation des BDF. Welcher Typ von Mitgliedsorganisationen in Zukunft das Fundament des BDF bilden sollte, war dabei eine zentrale Frage. Tatsächlich entwickelte sich die Organisation des Dachverbandes bis 1933 zugunsten der großen Verbände wie der Frauenbewegungs- und vor allem der Frauenberufsorganisationen, während die kleineren, meist gemeinnützigen Lokalvereine bedeutungslos wurden.

Marie Stritt, die dem radikalen Flügel zugerechnet wird, löste 1899 Auguste Schmidt als Vorsitzende ab. Unter ihr verabschiedete der BDF 1902 die erste vorsichtige Resolution für das Frauenstimmrecht und lud 1904 den International Council of Women (ICW) zu seinem Kongress nach Berlin ein. Die von Stritt geleitete Rechtskommission bereitete für die Generalversammlung 1908 eine Entschließung zur Streichung des Paragraphen 218 vor, die eine Stimmenmehrheit nur knapp verfehlte. Dafür sorgte auch der vergleichsweise hohe Delegiertenanteil des konservativen Deutsch-Evangelischen Frauenbundes (DEF), der kurz vor der Abstimmung in den BDF eingetreten war. Ein Jahr zuvor war bereits der Jüdische Frauenbund Mitgliedsverband geworden, während der Katholische Deutsche Frauenbund als einziger konfessioneller Frauenverband dem BDF niemals angehörte. Die 1899 gegründete eigene Dachorganisation der Radikalen, der Verband Fortschrittlicher Frauenvereine, trat 1907 dem BDF bei.

Massenorganisation und Neuorientierung

Als der BDF 1912 in Berlin seine sehr erfolgreiche Ausstellung ‚Die Frau in Haus und Beruf‘ mit siebentägigem Kongress veranstaltete, zählte er bereits 38 Verbände mit 2.200 Vereinen und geschätzten 500.000 Mitgliedern. Dieses Wachstum setzte sich fort, sodass der Bund 1928 von über einer Million Mitglieder ausging.10

Veranstaltungsübersicht zum Frauenkongress.

Gertrud Bäumer, die 1910 die Führung übernommen hatte, trug viel dazu bei, dass der BDF eine Massenorganisation wurde, in der konservative Kräfte zeitweise mehr Einfluss besaßen. So organisierte er 1915 die deutschen Hausfrauen unter seinem Dach zum Reichsverband Deutscher Hausfrauenvereine (RDHV). 1920 kam der Reichsverband Landwirtschaftlicher Hausfrauenvereine (RLHV) dazu. Allerdings funktionierte das Konzept der Gemäßigten von 1900, nämlich die Integration unpolitischer Frauenmassen in die Frauenbewegung durch „Entdeckung neuer sozialer Verantwortlichkeit“11 , später nicht mehr. Denn vor allem die organisierten Landfrauen waren häufig antiemanzipatorisch und antidemokratisch politisiert oder unterstanden entsprechenden Einflüssen. Dem BDF war klar gewesen, dass die Hausfrauen „nicht auf der Grundlage des Programms der Frauenbewegung“12 einbezogen werden konnten. Die liberalen ‚Grundsätze und Forderungen der Frauenbewegung‘ von 1907 befürworteten das „aktive und passive politische Wahlrecht“13 , waren aber für die Mitgliedsvereine nicht verbindlich. So gestand der BDF dem DEF schon bei seinem Eintritt zu, das politische Frauenwahlrecht nicht zu unterstützen; dasselbe galt später für die Hausfrauenverbände.

Die konfliktträchtige Heterogenität des BDF trat durch die Nationalisierung der Frauenbewegung im Ersten Weltkrieg in den Hintergrund. Der von Bäumer konzipierte Nationale Frauendienst mobilisierte die deutschen Frauen inklusive Katholikinnen und Sozialdemokratinnen für die Dauer des Krieges zu Arbeiten unterschiedlicher Art, um die ‚Heimatfront‘ zu stärken. Vor diesem Hintergrund schaltete sich der BDF mit gewachsenem Selbstbewusstsein in die 1916 beginnende politische Debatte über eine Neuorientierung nach dem Krieg ein. Seine Denkschrift Die Stellung der Frau in der politisch-sozialen Neugestaltung Deutschlands von 1917 forderte „die volle staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Frau auf allen Ebenen“ aufgrund ihrer Leistungen im Krieg.14 Der DEF nahm diese Erklärung zum Anlass, 1918 wieder aus dem Bund auszutreten.

Denkschrift Die Stellung der Frau in der politisch-sozialen Neugestaltung Deutschlands.

 

Die Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts in der Weimarer Republik hatte die Selbstauflösung des Verbandes Fortschrittlicher Frauenvereine zur Folge, weil für ihn das Ziel der Frauenbewegung mit der politischen Gleichberechtigung erreicht war. Der BDF erlebte einerseits einen Bedeutungszuwachs, weil viele führende BDF-Frauen nun in politischen Parteien, Landesparlamenten und im Reichstag aktiv waren. Als Politikerinnen konnten sie in überparteilicher Zusammenarbeit und mit dem Rückhalt des BDF einige Gesetze durchsetzen, was vorher nicht möglich war, insbesondere das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten und das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz. Andererseits hat die damit verbundene Orientierung auf staatliche Politik die BDF-Elite von ihren Mitgliedermassen entfremdet. Vor allem die jüngeren Frauen kritisierten die Bürokratisierung des BDF und seine Entfernung vom Ideal des ‚Kultureinflusses der Frau‘, weil die ersten Berufspolitikerinnen sich weitgehend der ‚Männerpolitik‘ angepasst hatten.15

Schließlich verließen noch die drei weiteren mitgliedstärksten Verbände den Bund: der Verband der weiblichen Handels- und Büroangestellten 1922, die ihre Berufsinteressen nicht mehr mit der Frauenbewegung zusammenbrachten, und die beiden Reichsverbände der Hausfrauen 1932. Letztere nahmen die Wendung des BDF zu einer entschiedenen internationalen Abrüstungspolitik zum Anlass für ihren Austritt. Die Neuorientierung des BDF auf entschiedene staatsbürgerliche Gleichheit von Männern und Frauen und schließlich auch auf ein Bekenntnis zur Friedenspolitik hatte also den Abfall wichtiger konservativer Kräfte zur Folge. Der zahlenmäßig geschrumpfte BDF war jedoch bürokratisch verfestigt und mit Parteienpolitik verflochten, seine Wortführerinnen zeigten sich vielfach desillusioniert.

Am 15. Mai 1933 beschloss der Bund, der seit 1930 die Nationalsozialisten mit seinen Gelben Blättern bekämpft hatte, unter der letzten Vorsitzenden Agnes von Zahn-Harnack seine Auflösung, da er keine Möglichkeit der Weiterarbeit unter den nationalsozialistischen Auflagen sah. Dazu gehörten die „bedingungslose Unterstellung unter den Führer der NSDAP“ und die „Entfernung nichtarischer Mitglieder aus den Vorständen“.

Stand: 29. April 2024
Verfasst von
Dr. phil. Irene Stoehr

Sozialwissenschaftlerin und Zeithistorikerin. Zahlreiche Veröffentlichungen u. a. zur politischen Geschichte von Frauenbewegungen, zu weiblichen Generationen im 20. Jahrhundert und zu Geschlechterverhältnissen im Kalten Krieg. Lebt als freie Autorin in Berlin.

Empfohlene Zitierweise
Dr. phil. Irene Stoehr (2024): Bund Deutscher Frauenvereine (BDF), in: Digitales Deutsches Frauenarchiv
URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/akteurinnen/bund-deutscher-frauenvereine-bdf
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Fußnoten

  • 1Bussemer, Herrad-Ulrike: „…ein einzig‘ Volk von Schwestern“. Zur Geschichte des Bundes Deutscher Frauenvereine, Berlin 1987, S. 2.
  • 2Bäumer, Gertrud: Die Geschichte des Bundes Deutscher Frauenvereine, in: Elisabeth Altmann-Gottheiner (Hg.): Jahrbuch des Bundes Deutscher Frauenvereine 1921, Leipzig/Berlin 1921, S. 15–64, hier S. 17.
  • 3Ebenda, S.16.
  • 4Gerhard, Ute: Frauenbewegung und Feminismus. Eine Geschichte seit 1789, München 2009, S. 71.
  • 5Schaser, Angelika: Frauenbewegung in Deutschland 1848–1933, Darmstadt 2006, S. 62.
  • 6Meurer, Bärbel: Marianne Weber. Leben und Werk, Tübingen 2010, S. 420.
  • 7Bäumer, Geschichte, S. 47 f.
  • 8Augspurg, Anita: Die Verfassung des Bundes, in: Die Frauenbewegung, Berlin 1. Oktober 1898, S. 204.
  • 9Ebenda.
  • 10Schaser, Frauenbewegung, S. 99.
  • 11Bäumer, Geschichte, S. 38.
  • 12Ebenda.
  • 13Ebenda, S. 31.
  • 14Bussemer, „…ein einzig‘ Volk“, S. 23.
  • 15Schaser, Frauenbewegung, S.102.