Tool zur Rechteklärung: Der Vertragsgenerator

veröffentlicht 20. Juni 2018
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Eine gute Nachricht für alle Bewegungsarchive, kleinere Bibliotheken, Gedenkstätten und Museen: Für die Rechteklärung stellt das Digitale Deutsche Frauenarchiv ab sofort ein neues Werkzeug, den Vertragsgenerator, zur Verfügung.

Kleinere Kulturerbeeinrichtungen wie Lesben*Frauenarchive und -bibliotheken aus dem i.d.a- Dachverband sind aus sozialen Bewegungen, nicht selten aus privaten Sammlungen entstanden. Das DDF stellt eine Auswahl ihrer Bestände ab September 2018 online.

Voraussetzung für die Online-Stellung dieser spannenden Materialien ist aber eine komplexe und anspruchsvolle Rechteklärung. Große Institutionen können dabei auf eigene Jurist*innen oder ganze Rechtsabteilungen zurückgreifen. Kleinere Einrichtungen sind meist auf sich gestellt.

Zur Unterstützung bei der Rechteklärung von Materialien, die online gestellt werden sollen, hat das Digitale Deutsche Frauenarchiv mit rechtlicher Beratung durch die Anwaltskanzlei iRights.Law den Vertragsgenerator entwickelt.

Dieses Werkzeug berücksichtigt die vielen unterschiedlichen Voraussetzungen und Situationen im Kontakt mit Rechteinhaber*innen:

Manche Einrichtungen besitzen für die Materialien, die sie online stellen wollen, bereits einen Schenkungsvertrag, der auch die Nutzungsrechte regelt. In vielen älteren Verträgen wurden aber die Nutzungsrechte nicht bedacht oder die Online-Stellung nicht erwähnt, da es noch gar kein Internet gab. In diesen Fällen ist meist eine Ergänzung zum bestehenden Vertrag ausreichend. Zusätzlich müssen im Rahmen eines Digitalisierungsprojekts neue Schenkungs- und Nutzungsverträge mit Urheber*innen abgeschlossen werden.

Auch die Art der Nutzungsrechte unterscheidet sich - je nachdem, welche Rechte die Urheber*innen und Rechteinhaber*innen bereit sind einzuräumen.

Der Vertragsgenerator hilft dabei, die je nach Einrichtung und Situation erforderliche Vertragsvorlage zu finden. Dazu müssen nur einige Fragen beantwortet werden. Zur Erleichterung des komplexen Felds des Urheber*innenrechts werden zudem rechtliche Fachbegriffe erklärt.

Sowohl der Generator als auch die Vertragsvorlagen sind bei Bedarf von anderen Einrichtungen nachnutzbar. Das Digitale Deutsche Frauenarchiv freut sich, wenn viele Einrichtungen von diesem neuen Tool profitieren.

Stand: 20. Juni 2018

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